Die häufigsten Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sind die Geschwindigkeitsüberschreitung, das Missachten des Rotlichts, die Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes und das Fahren unter Alkoholeinfluss (von 0,5 Promille bis zur Grenze von unter 1,1 Promille).
Die möglichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog und können eine Geldbuße, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister („Flensburg“) und die Verhängung eines Fahrverbotes – oder gar alle Konsequenzen gleichzeitig – sein.
Von existentieller Bedeutung ist hierbei die Verhängung eines Fahrverbotes. Hier ist gezielte Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt von Anfang an unverzichtbar.
Gerade auch im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung erfordern die von den Behörden eingesetzten zahlreichen unterschiedlichen technischen Geräte und ihre unterschiedlichen Fehlermöglichkeiten die Hilfe und Kompetenz eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwaltes. Das bloße Überprüfen der Eichgültigkeit des Gerätes zur Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung führt dabei in den seltensten Fällen zum Erfolg. Vielmehr ist zumindest eine detaillierte und umfangreiche Prüfung des gesamten Messvorgangs anhand der behördlichen Verfahrensakte erforderlich.
Unsere Kanzlei ist aufgund langjähriger Tätigkeit im Bereich des Verkehsrechts auf diesbezügliche Fragen spezialisiert.
Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind als Dozenten in verschiedenen Bereichen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung tätig für Bildungsträger als auch im Rahmen von Inhouse-Schulungen.