Als Fahrlehrerwesen bzw. Fahrlehrerrecht wird eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsvorschriften bezeichnet, wie z.B. das Fahrlehrergesetz (FahrlG), die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO), Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) nebst weiteren Richtlinien, Verordnungen etc..
Ich bin aufgrund langjähriger Tätigkeit im Fahrlehrerrecht, insbesondere auch in den Bereichen des Fahrlehrerrecht-Verwaltungsverfahrens sowie des Forderungs- und Inkassomanagements auf diesbezügliche Fragen spezialisiert. Hierbei vertrete ich im Bereich des Fahrlehrerrechts seit vielen Jahren viele Fahrlehrer und Fahrschulen.
Als Inhaber der Fahrlehrererlaubnis bin ich seit mehreren Jahren als Dozent in den Bereichen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung, tätig, u.a. für den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. sowie für das DVPi – Gesellschaft für Verkehrspädagogik / Fahrlehrer Fachschule.
Ferner unterstütze ich Fahrschulen bei der Forderungsbeitreibung. Dabei setze ich mich engagiert und kompetent für die Interessen meiner Mandanten ein und sorge dafür, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Meine Leistungen im Forderungsmanagement umfassen unter anderem:
- Prüfung und Durchsetzung von offenen Forderungen
- Mahnverfahren und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
- Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren
- Überwachung von Zahlungsvereinbarungen
Ich war als Dozent in verschiedenen Bereichen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Bildungsträger als auch im Rahmen von Inhouse-Schulungen tätig.
Im Verkehrsrecht dozierte ich für:
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
- DVPi – Gesellschaft für Verkehrspädagogik bzw. Fahrlehrer Fachschule
Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Seite und unterstütze Sie dabei, Ihre offenen Forderungen erfolgreich durchzusetzen sowie Ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern.
Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Anliegen zu besprechen.